Unsere Versicherungendirekt Vergleiche in den einzelnen Sparten
Personen- und Sachversicherungen
Privat-Haftpflicht
Der Verursacher einer Schades haftet – im schlimmsten Fall ein Leben lang!
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Wer einen Schaden verursacht, ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 823 Absatz 1 BGB).
Der Schadenverursacher muss dem Geschädigten Ersatz leisten – und zwar im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen.
Hundehalter-Haftpflicht
Auch ein friedlicher Hund kann schwere Personen- oder Sachschäden verursachen.Diese Schäden sind nicht durch die Privat Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier muss zusätzlich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In den meisten Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflicht
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Versicherung schon gesetzlich Pflicht.
Pferdehalterhaftpflicht
Pferdebesitzer benötigen dafür eine Halter-Haftpflichtversicherung. Wer auf dem geliehenen Pferd einer Reitschule oder eines Freundes ausreitet, ist durch diese geschützt; zum Beispiel wenn das Pferd scheut und dabei jemanden verletzt. Diese Schäden fallen nicht unter den privaten Haftpflichtversicherungsschutz.
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Unfallversicherung
In Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder zu Hause oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle
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Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen. Hier greift die private
Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung.
Berufsunfähigkeit
Ob Lehrer, Angestellter oder Freiberufler, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Keiner ist vor diesem Risiko geschützt.
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Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle
Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge
Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
kann die finanzielle Lücke schließen.
Rechtschutz
Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Der Rechtsschutz kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen
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individuell gestaltet werden. Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Mietrechtsstreit
• Durchsetzung von Forderungen
• Steuerrechtlichen Angelegenheiten
• Streitigkeiten im Arbeitsrecht
• Verkehrsunfällen
Haus- und Eigentumsschutz
Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:
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• Feuer
• Blitzschlag, Explosion oder Implosion
• Einbruchdiebstahl
• Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
• Leitungswasser
• Überspannung
Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitert werden.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens.
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Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
• Feuer
• Blitzschlag, Explosion oder Implosion
• Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
• Leitungswasser
• Überspannung
Private Krankenvoll- und Zusatzversicherung
Private Krankenversicherung
Eine Private Krankenversicherung (PKV) dürfen Beamte, Selbstständige und Studenten abschließen, sowie Angestellte ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Die Beiträge werden hier nach Eintrittsalter, Gesundheit und Leistungsumfang kalkuliert. Die Leistungen sind gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen umfangreicher und werden mit Altersrückstellungen aufgebaut. Die besten Tarif hier im Vergleich.
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Krankenzusatzversicherung
Eine Private Krankenzusatzversicherung schließt die Lücken zum gesetzlichen Versicherungsschutz. Ein zusätzlicher Schutz der Kosten kann in folgenden Bereichen abgeschlossen werden:
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• Ambulant
• Stationär
• Zahn
• Pflege
• Krankentagegeld
Ambulante Zusatzversicherung
Eine ambulante Krankenzusatzversicherung leistet in verschiedenen Bereichen wie Heilpraktiker, für Brillen, Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen; Zuzahlungen zu den gesetzlichen Krankenkassen.
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Hier die besten Tarife auf einen Blick.
Zahnversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnbehandlungen und/oder bei Zahnersatz und beinhaltet, ja nach Tarif, verschiedene Bereiche wie:
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• Zahnprothesen
• Zahnkronen und Teilkronen
• Zahnbrücken
• Stiftzähne und Implantate
• Inlays
• Reparaturen des Zahnersatzes
Krankenhausversicherung
Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Sie zahlt im Krankenhaus die Behandlung durch Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer auch über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).
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Todesfallabsicherung und Hinterbliebenenschutz
Sterbegeld
Mit einer Sterbegeldversicherung sichern Sie alle Kosten die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen ab. Das betrifft die Beerdigungskosten ebenso wie die sich anschließende Grabpflege, die Kosten für ein Grab sowie den Grabstein, sowie Trauerkarten, Blumenkränze bezahlt werden. Das heißt, die Angehörigen des Verstorbenen müssen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, selbst übernehmen.
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Risiko-Lebensversicherung
Vorsorge für die Hinterbliebenen: Das ist der Zweck einer Risikolebensversicherung. Wenn die versicherte Person stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten
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Geldbetrag, die Todesfallsumme. Besonders Familien mit einem Hauptverdiener sollten sich über eine Risikolebensversicherung informieren. Denn wenn der Hauptverdiener stirbt, hat die Familie oft kein Auskommen
mehr; möglicherweise müssen noch Schulden abbezahlt werden z.Bsp. laufende Darlehen für eine Wohnung oder ein Haus.
Im Fall der Fälle können die Hinterbliebenen dann das Darlehen mit der Versicherungsleistung tilgen.